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GOA PEX - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Vertragsbedingungen der IBK Management Solutions GmbH (nachfolgend IBK genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen IBK und dem Kunden zu den Standard-Softwareprogrammen der Easy Assessment PEX Produktfamilie (nachfolgend „Software“ genannt), die von IBK und dessen Unterauftragnehmern hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Internet bereitgestellt werden

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1. IBK erbringt für seine Kunden „Software as a Service (SaaS) Dienstleistungen“ über das Medium Internet in den Bereichen Planung des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, Selbstbewertung nach CAF oder EFQM, Zufriedenheitsumfragen und anderen das Total Quality Management unterstützenden Ansätzen.

1.2. Der Vertragsgegenstand für die Nutzung der Software ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen.

1.3. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn IBK ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn beim Abschluss von Verträgen hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der IBK.

1.4. Schriftliche und mündliche Angebote der IBK sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte oder Vertriebspartner von IBK sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen. Alle Angebote werden erst mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung als bindend bezeichnet.

2. Konditionen, Verzug

2.1. Sämtliche mündlich und / oder über Preislisten schriftlich veröffentlichte Preise sind unverbindlich. Verbindliche Preise sind dem Angebot der IBK zu entnehmen. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.

2.2. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur wegen rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Rechtsverhältnis zu.

2.3. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist IBK berechtigt, den Zugang zum „SaaS Dienst“ zu sperren. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung in Verzug, so ist IBK berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt IBK vorbehalten.

2.4. Der Kunde kommt 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht IBK ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu, sofern der Kunde nicht nachweist, dass IBK ein geringerer Zinsschaden entstanden ist. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

2.5. Beabsichtigt IBK sonstige Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen oder der Preise, so werden die Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung oder bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu. Erfolgt seitens des Kunden innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine schriftliche Kündigung, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. IBK wird den Kunden auf diese Folge in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

3. Standartleistungen

3.1. IBK berechtigt den Kunden für die Dauer dieses Vertrages den Zugang zum „SaaS Dienst“ über das Medium Internet entgeltlich zu Nutzen. Zu diesem Zweck speichert IBK die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Für die Nutzung wird ausschließlich ein internetfähiger PC mit einem Standard-Browser sowie die Internetanbindung an einen externen IT-Dienstleister benötigt.

3.2. Software-Upgrades sind neue Versionen einer Software, die neben Fehlerbeseitigungen im Wesentlichen neue Funktionen enthalten, die das Anwendungsspektrum, die Flexibilität oder die Produktivität markant erweitern und auf die sich Mängelansprüche des Kunden nicht beziehen. Wird die bestehende Software auf dem Server mit Software-Upgrades versehen, so bleibt das mit der ursprünglich erworbenen Software erteilte Nutzungsrecht weiterhin gültig.

3.3. Sonderprogramme, Programmänderungen oder Schnittstellen, die der Kunde eigens für die Anforderungen seines Anzeigesystems entweder erstellt hat oder durch Dritte erstellen ließ, können nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sein. Ein Anspruch auf Entwicklung von Sonderprogrammen oder die Abänderung von Standardsoftware zur Anpassung an die besonderen Anforderungen im Betrieb des Kunden besteht nicht.

3.3. Eventuell notwendige Hardware-Anpassungen für neu gelieferte Software-Upgrades bzw. -Updates sind kostenpflichtig und vom Kunden zu tragen. Will der Kunde diese notwendige Anpassung nicht vornehmen, so haben beide Vertragspartner das Recht, den „SaaS Dienst“ mit sofortiger Wirkung unter anteiliger Erstattung der nach der Vertragsdauer noch nicht verfallenen Vertragsgebühr zu kündigen.

4. Verfügbarkeiten

4.1. IBK haftet nicht für zeitliche Ausfälle der Server, Datenverluste (soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird), die korrekte Funktionsfähigkeit einzelner Programme oder Übertragungsstörungen vom Server zum Kunden selbst. IBK kann nicht für das Abhören des Datenstroms zwischen Kunde und dem Server durch Dritte verantwortlich gemacht werden, auch wenn der Kunde vermeintlich sichere Verschlüsselungsmechanismen verwendet. Erfolgte Einbruchversuche Dritter in das System werden von IBK, soweit feststellbar, sofort bekannt gegeben.

4.2. IBK gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von IBK liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist.

4.3. IBK verpflichtet sich, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um ein Verfügbarkeitslevel wie folgt zu gewährleisten:

  • Der „SaaS Dienst“ steht dem Kunden grundsätzlich an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung.
  • IBK ist berechtigt, zu Wartungszwecken oder infolge anderer technischer Erfordernisse, die Verfügbarkeit von der Software zu unterbrechen.
  • IBK überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Datennetzverbindung zwischen dem Kunden und dem Server, auf dem die vertragsgegenständliche Software gespeichert ist, unter Berücksichtigung des gemäß 2.1 vereinbarten Verfügbarkeitslevels und teilt dem Kunden etwaige Funktionsstörungen unverzüglich mit. Soweit Funktionsstörungen auf Störungen aus dem Bereich IBK beruhen, verpflichtet sich IBK zu deren sofortigen Behebung.

5. Reaktionszeiten bei Störungen

5.1. IBK gewährleistet in der Basisstufe bei Software-Totalausfällen eine Reaktionszeit von 8 Stunden während der üblichen Geschäftszeiten an Werktagen (Montag bis Freitag zwischen 9.00 - 17.00 Uhr). Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Software-Totalausfall führen und während des laufenden Routinebetriebes auftreten, reagiert IBK innerhalb kürzester Zeit, jedoch nicht später als einen Werktag nach dem Eingang der Störmeldung. Weitere Stufen der Reaktionszeiten sowie sonstige Dienstleistungen sind in gesonderten Verträgen zu vereinbaren.

5.2. Erfolgt eine Störungsmeldung außerhalb der Geschäftszeit, so beginnt die Reaktionszeit mit Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages. Erfolgt sie innerhalb der Geschäftszeit, so läuft die innerhalb der Geschäftszeit noch nicht verbrauchte Rest-Zeit ab Beginn der Geschäftszeit des nächsten Arbeitstages weiter.

6. Nutzungsrechte

IBK räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und übertragbare Recht ein, den in diesem Vertrag angeführten „SaaS Dienst“ mittels eines Web-Browsers die verbundene Funktionalität zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den „SaaS Dienst“ Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet. Vom Weitermietungsverbot ausgenommen sind ausschließlich die direkten Vertriebs- und Beratungspartner der IBK, deren Rechte und Pflichten separat und individuell in Partnerverträgen niedergeschrieben sind.

7. Haftung

7.1. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Nichteinhaltung von Garantien und Arglist haftet IBK auf Schadensersatz entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Im Übrigen haftet IBK unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden (Vorsatz, grobe und leichte Fahrlässigkeit) sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf die Höhe der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Inanspruchnahme der Software-Applikation typischerweise gerechnet werden muss.

7.3 Für leichte Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet IBK nicht, außer es wird eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von IBK gilt die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehend Ziff. 7.2, zweiter Satz, entsprechend.

7.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet IBK nach Maßgabe von Ziff. 7.1 bis 7.3 nur dann, wenn ein solcher Verlust durch die dem Kunden obliegenden Datensicherungsmaßnahmen nicht vermeidbar gewesen wäre.

7.5 Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Höhere Gewalt

Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel, Krieg, Streiks, Unruhen, radikale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, und sonstige Naturkatastrophen, sowie sonstige von IBK nicht zu vertretende Umstände wie etwa und insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörungen datenführender Leitungen. Jeder Vertragspartner hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich per E-Mail, Telefax oder Brief in Kenntnis zu setzen.

9. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung

9.1. Beide Parteien werden jeweils die anwendbaren, insbesondere die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

9.2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes IBK von Ansprüchen Dritter frei.

9.3. Der Kunde bleibt sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Und ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten alleinberechtigt. IBK nimmt keinerlei Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor. Die Verantwortung hierfür übernimmt ausschließlich der Kunde. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt.

9.4. Die Softwareapplikation, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten von IBK werden in einem Rechenzentrum betrieben. IBK ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben. In diesem Fall wird IBK dem Unterauftragnehmer die entsprechenden Verpflichtungen auferlegen.

9.5. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche jeweils von der anderen Partei erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Der Vertraulichkeit unterliegen insbesondere die der anderen Partei mitgeteilten und zur Kenntnis gebrachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen. Unter die Geheimhaltungspflicht fallende, dem anderen Partner übergebene Dokumente sind mit einem Vertraulichkeitsvermerk zu kennzeichnen.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Das Vertragsverhältnis ist jeweils für beide Vertragspartner zum Ende eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung muss IBK mindestens zehn Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von einem Monat nach der betriebsfähigen Bereitstellung, so hat er einen monatlichen Preis zu zahlen.

Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für IBK insbesondere in den Fällen gegeben, in denen der Kunde die ihm obliegenden Pflichten erheblich verletzt.

Mit Beendigung des jeweiligen Vertrages ist die Verbindung zum „SaaS Dienst“ gesperrt. IBK wird die Daten und Zugangskennungen löschen.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem und auf Grundlage dieses Vertrags geschlossener Verträge ist Wiesbaden.

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